Teure Privatbehandlung im Urlaub vermeiden: Wenn der Krankenwagen 1.095 Euro kostet
Als ihr Kleinkind im Urlaub plötzlich ins Krankenhaus musste, wurde ein medizinischer Notfall auf Mallorca für eine Familie aus Deutschland zum finanziellen Schock. 1.095 Euro kostete die Fahrt im Krankenwagen. Die Krankenkasse erstattete nur 400 Euro. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) erklärt, worauf Reisende bei der medizinischen Versorgung im Ausland achten sollten.
1.095 Euro für den Weg ins Krankenhaus
An einem Abend im Juni 2026 erkrankte der neun Monate alte Sohn einer deutschen Familie während des Urlaubs auf Mallorca. Der Hotelarzt rief gegen 3:00 Uhr morgens den Krankenwagen.
Der Vater ging davon aus, dass es sich um einen öffentlichen Rettungsdienst handelte. Erst unterwegs erfuhr er auf Nachfrage, dass stattdessen ein privater Ambulanzdienst eingesetzt worden war. Dafür musste er unmittelbar 1.095 Euro mit der Kreditkarte bezahlen.
Nach Angaben des Vaters war ihm zuvor aber vom Arzt mitgeteilt worden, dass seine deutsche gesetzliche Krankenkasse die Kosten vollständig übernehmen würde. Die Krankenkasse hielt die Fahrt mit dem Krankenwagen zwar auch für medizinisch notwendig, erstattete aber lediglich 400 Euro. Denn sie übernimmt nur die Kosten, die für einen Krankenwagen in Spanien normalerweise im staatlichen Gesundheitssystem anfallen. Für die Familie blieben somit 695 Euro zu zahlen. Sie bat das EVZ Deutschland um Hilfe.
„Gerade in einer Notfallsituation im Ausland können Reisende kaum einschätzen, wer sie eigentlich ins Krankenhaus bringt und wie viel das kostet. Oft sind sie aufgrund der Sprache auf Hilfe angewiesen. Umso wichtiger ist es, dass sie informiert werden, wenn ein privater Anbieter eingesetzt wird, der erhebliche Kosten verursacht“, erklärt André Schulze-Wethmar, Jurist im EVZ Deutschland.
Der Vater fordert die Erstattung der verbleibenden 695 Euro. Die Europäischen Verbraucherzentren Deutschland und Spanien prüfen den Fall zurzeit.
Privat oder öffentlich? Das kann einen großen Unterschied machen
Im Notfall vergisst man leicht, dass eine medizinisch notwendige Behandlung nicht automatisch vollständig von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt wird.
Wer innerhalb der Europäischen Union Urlaub macht und eine medizinische Dienstleistung in Anspruch nehmen muss, sollte deshalb möglichst darauf achten, ob es sich um eine öffentliche oder eine private medizinische Einrichtung bzw. ein privater Dienstleister handelt. Im oben geschilderten Fall hatte der Privatarzt des Hotels einen privaten Rettungsdienst alarmiert. Die Eltern nahmen seine Hilfe dankbar an. Erst später stellten sie fest, dass es sich um einen sehr teuren privaten Dienst handelte. Die Europäische Krankenversicherungskarte (kurz: EHIC, für European Health Insurance Card) gilt grundsätzlich für die medizinisch notwendigen Leistungen des öffentlichen Gesundheitssystems während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums, dem Vereinigten Königreich oder der Schweiz. Sie bedeutet nicht, dass jede medizinische Leistung im Geltungsbereich der EHIC kostenlos ist. Eine gesetzliche Krankenkasse muss Kosten außerdem nicht in voller Höhe übernehmen, nur weil eine Behandlung medizinisch notwendig war. Entscheidend ist unter anderem, ob die Behandlung über das öffentliche Gesundheitssystem erfolgt und welche Regeln im jeweiligen Land gelten.
In Spanien und vielen anderen Ländern kann das auch beim Transport ins Krankenhaus eine Rolle spielen. Wer selbst einen Krankenwagen ruft oder einen Transport angeboten bekommt, sollte deshalb – soweit es die Situation zulässt – nachfragen: Handelt es sich um einen öffentlichen Rettungsdienst oder um einen privaten Anbieter? Entstehen Kosten?
„Bei einem echten Notfall gilt es natürlich, schnellstmöglich Hilfe zu rufen“, gibt Schulze-Wethmar zu bedenken. „Alle kennen vermutlich die 112, wissen aber nicht unbedingt, dass sie in der gesamten EU und oft auch darüber hinaus funktioniert. Das ist für lebensbedrohliche Situationen, etwa wenn jemand bewusstlos ist, die richtige Nummer.“
So vermeiden Reisende teure Überraschungen
Mit diesen fünf Tipps können Urlauber hohe Kosten für Notfallbehandlungen im Ausland vermeiden:
- EHIC mitnehmen: Die Europäische Krankenversicherungskarte erleichtert in Notfällen den Zugang zur öffentlichen Gesundheitsversorgung in anderen EU-Ländern. Sie ist aber kein Ersatz für eine Auslandsreisekrankenversicherung.
- Auslandsreisekrankenversicherung abschließen: Sie kann unter anderem private Behandlungskosten, einen medizinisch notwendigen Rücktransport oder im Ausland übliche Eigenanteile abdecken, die nicht über die EHIC abgerechnet werden können. Vor der Reise lohnt sich ein Blick in die Versicherungsbedingungen.
- Vor der Behandlung nachfragen: Ist der Arzt oder das Krankenhaus öffentlich oder privat? Wird die EHIC akzeptiert? Welche Kosten entstehen?
- Bei einem Krankenwagen gezielt nachfragen: Fordern Sie schon beim Anruf deutlich einen öffentlichen Rettungsdienst an, auch wenn Sie die 112 wählen. Sind nur private Ambulanzdienste verfügbar, informieren Sie sich über die Kosten.
- Rechnungen aufbewahren: Wer eine medizinische Leistung selbst bezahlt, sollte sich eine detaillierte Rechnung (ärztliche Behandlung, Medikamente, Verbandsmaterial…) und einen Zahlungsbeleg geben lassen. Auch medizinische Unterlagen können für eine spätere Kostenerstattung (oder die weitere Behandlung) wichtig sein.
Kurz vor dem Urlaub: Gesundheit mit einplanen
Wer eine Reise ins Ausland plant, sollte sich nicht erst im Krankheitsfall mit dem dortigen Gesundheitssystem beschäftigen. Ein kurzer Check vor der Abreise kann helfen:
- Wo befindet sich das nächste öffentliche Krankenhaus?
- Wo in der Nähe der eigenen Unterkunft befindet sich die nächste Arztpraxis, die dem öffentlichen Gesundheitssystem angeschlossen sind?
- Welche Notrufnummer gilt am Urlaubsort?
- Wo ist die nächste Apotheke?
- Was muss in die eigene Reiseapotheke?
Wer diese Fragen vor dem Urlaub klärt, hat im Ernstfall weniger Stress und kann sich auf das Wichtigste konzentrieren: wieder gesund zu werden.
Weitere Informationen bietet das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland auf seiner Internetseite unter www.evz.de. In jedem EU-Mitgliedstaat gibt es außerdem eine Nationale Kontaktstelle für grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung, die über Rechte und Pflichten bei einer medizinischen Versorgung im EU-Ausland berät. Die „Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland“ (DVKA) hält Merkblätter mit Informationen über die Gesundheitssysteme vieler Reiseländer bereit.
Ihr Kontakt für Presseanfragen: Anna Maria Brünke
Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
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T +49 (0) 78 51.991 48-17
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